Grönlands unabhängiger Rat für Geschlechtergleichstellung wurde am 1. Juli 1998 gegründet. Seitdem ist der Rat bestrebt, innerhalb eines Finanzierungsrahmens und mit wechselnden Vorsitzenden und Mitgliedern die gesellschaftlichen Ansichten zur Gleichstellung von Frauen und Männern neu zu gestalten.
Die politische Unabhängigkeit des Rates bedeutet, dass er keiner öffentlichen Behörde untergeordnet ist und daher autonom arbeitet, was sicherstellt, dass die Arbeit des Rates nicht durch andere politische Ziele beeinflusst wird.
Der ursprüngliche Aufgabenbereich des Rates wurde 2013 erweitert und umfasst heute Aufgaben wie die Überwachung der Anwendung und Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes in der Gesellschaft, die Abgabe von Stellungnahmen, die Initiierung von Aktivitäten zur Förderung des Bewusstseins und der Diskussion sowie die Beratung der öffentlichen Verwaltung und ihrer Institutionen, privater Unternehmen und Einzelpersonen.
Die Gesetzgebung wurde am 1. Juli 2024 geändert und schuf anschließend den aktuellen Rahmen für das Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetz. Der Geltungsbereich der Änderung umfasste die Antidiskriminierung, um alle Formen der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischen oder anderen Ansichten, nationaler oder sozialer Herkunft, Alter, Behinderung, Vermögen, Geburt oder anderem Status anzugehen. Folglich wurden nun zahlreiche weitere Gleichstellungsfragen in die Gesetzgebung aufgenommen.